Taxi & Fahrdienst Heuser Prerow 038233 449
Taxi & Fahrdienst Heuser Prerow 038233 449

Unsere Leistungen:

Taxi

Mietwagen mit Fahrer (gem. §49 PBefG)

Chemotherapie, Bestrahlung, (Urlaubs-)Dialyse

Kurierfahrten
Gruppenfahrten
Transferleistungen
Kleintransporte
Krankenfahrten für alle Kassen
Rollstuhl-Transport

Shuttle für Veranstaltungen/Hochzeiten

 

Wir fahren in der Region Vorpommern Rügen

von Prerow -->

Stralsund, Velgast, Barth, Pruchten, Bresewitz, Zingst, Wieck, Born, Ahrenshoop, Wustrow, Dierhagen, Ribnitz-Damgarten, Rostock, Laage

<-- nach Prerow

und natürlich auch überregional

 

In Deutschland werden Taxitarife behördlich von Städten oder Landkreisen festgelegt. Der Taxitarif Vorpommern-Rügen wurde zuletzt am 01. Juli 2022 festgelegt und in der offiziellen Tarifverordnung veröffentlicht. Er ist für alle Taxiunternehmen innerhalb des Pflichtfahrgebietes verbindlich und darf weder über- noch unterschritten werden. Dies wird mit behördlich geeichten Taxametern sichergestellt.

 

Beförderungsentgelte ab/bis Prerow als ca.-Werte:

 

Born € 30 (bzw. € 33 nachts/Sonn-/Feiertags)

Ahrenshoop € 46 (bzw. € 51 nachts/Sonn-/Feiertags)

Barth € 56 (bzw. € 61 nachts/Sonn-/Feiertags)

Velgast € 90 (bzw. € 98 nachts/Sonn-/Feiertags)

Ribnitz € 99 (bzw. € 108 nachts/Sonn-/Feiertags)

Stralsund € 126 (bzw. € 137 nachts/Sonn-/Feiertags)

Rostock € 152 (bzw. € 165 nachts/Sonn-/Feiertags)

 

Großraumzuschlag € 7 bei 5-8 Fahrgästen

Wartezeit € 40/Stunde

Fahrkosten / Krankentransport:

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden:

 

  • Fahrten zu stationären Behandlungen inkl. vor- und nachstationärer Behandlung in die nächstgelegene Einrichtung
     
  • ambulante Behandlung für Versicherte mit dem Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" im Schwer-behindertenausweis oder mit Pflegegrad 3, 4 oder 5.

 

Folgende Fahrten müssen vor Fahrtantritt genehmigt sein:

  • onkologische Strahlen- und Chemotherapie sowie Dialysebehandlung
     
  • sonstige ambulante Behandlungen
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